Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB im pdf Format: AGB.pdf
1. Geltung von Geschäftsbedingungen
Lieferungen erfolgen - unabhängig vom Auftragswert - ausschließlich zu den nachstehenden Lieferbedingungen von THG. Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von THG bestätigt werden.
2. Lieferungen
Lieferungen erfolgen freibleibend nach Absprache mit dem Kunden. Von THG genannte Liefertermine stehen unter
dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit. THG behält sich das Recht vor,
nach billigem Ermessen Teillieferungen vorzunehmen. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt ist. Ist eine Lieferfrist
vereinbart, so verlängert sich diese angemessen bei höherer Gewalt oder
dem Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die nicht schuldhaft
von THG verursacht wurden. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung.
3. Gefahrenübergang
Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei THG auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
4. Preise
Die Preise gelten ab Miehlen, Mehrwertsteuer, Porto, Fracht, Verpackung, Versicherung oder sonstige Nebenkosten werden gesondert zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind in Euro - 14 Tage vom Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto vom Bruttowarenwert, 30 Tage netto nach Rechnungserhalt zu leisten. Voraussetzung für den Skontoabzug ist, dass alle fälligen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung ausgeglichen sind. Bei Zahlungseinstellung, Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich des Kunden ist die Kaufpreisforderung sofort zahlbar.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung trägt der Kunde. Werden Zahlungen gestundet oder verspätet geleistet, so werden nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung -soweit dies gesetzlich erforderlich ist- Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Ist Ratenzahlung vereinbart, so ist die gesamte Forderung fällig, wenn der Kunde mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand ist. Sie ist ebenfalls fällig, wenn Finanzierung vereinbart ist und diese aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zustande kommt. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Aufrechnen kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Lieferer nicht bestrittenen Gegenforderungen.
6. Gewährleistung und Mängelrüge
THG leistet Gewähr für Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. THG haftet für Mängel nur, soweit diese nicht auf ein Verhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind, der nicht von THG beauftragt worden ist. Dies gilt insbesondere für Fälle der fehlerhaften Behandlung, des fehlerhaften Einbaus etc.
Der Kunde hat die von THG gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung beim Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen sind THG innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Ablieferung schriftlich und unter Angabe von Art und Umfang des etwaigen Mangels anzuzeigen. Das gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung. Sofern Mängelrügen hiernach verspätet sind, wird THG von der Verpflichtung zur Gewährleistung frei.
THG leistet nach eigenem Ermessen für Falschlieferungen oder fehlerhafte Lieferungen Ersatz oder Nachbesserung. Sofern die Ersatzlieferung oder Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.
Die Haftung von THG ist begrenzt auf die Kosten für die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung. Für Mangelfolgeschäden leistet THG nur Ersatz bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, sofern die Zusicherung gerade bezweckt, den Kunden gegen Schäden , die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
7. Sonstige Haftung
Im übrigen haftet THG nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitenden Angestellten. Für ein Verhalten von Erfüllungsgehilfen trifft THG nur eine Verantwortung bei grobem Verschulden, soweit eine Verletzung von Hauptpflichtigen betroffen ist.
Bei Verzug haftet THG darüber hinaus in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit für den Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche der durch den Verzug begründeten Verspätung, höchstens in Höhe von 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Der Kunde hat das Recht, nach seiner Wahl anstelle der Geltendmachung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten; dies gilt nicht für aus einer Sonderanfertigung stammenden Artikeln. Soweit THG aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet, bleiben diese von der vorstehenden Regelung unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
THG behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungen einschließlicht aller Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit THG unter Einschluss zukünftig entstehender Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Kunden erfolgt stets für THG.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von THG gelieferten
Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs
weiterzuveräußern. Er tritt THG bereits jetzt
alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen
Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Umbildung weiterveräußert
wird. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf durch THG zur Einziehung der an
THG abgetretenen Forderung ermächtigt. THG verpflichtet sich, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Im übrigen ist der Kunde nicht
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden,
zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen. THG
verpflichtet sich, die ihre zustehenden Sicherungen auf Verlangen des
Kunden freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernde Gesamtforderung von
THG gegen den Kunden um 20 % übersteigt.
Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung
dieser Ware durch THG gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Warenrückgabe
Eine Warenrückgabe kann nur mit Zustimmung von THG vorgenommen werden. Bei frachtfreier Rücksendung wird der berechnete Wert abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % gutgeschrieben. Aus einer Sonderanfertigung stammende Artikel werden nicht zurückgenommen.
10. Vertragsänderung
Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von THG.
11. Sonstiges
Für Lieferungen und Leistungen von THG gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Miehlen. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.